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Ebay muss Angebot von gefälschten Produkten verhindern

Datum: Donnerstag, 19. April 2007
Thema: aktuelle News

ebayDas Internet-Auktionshaus Ebay muss verhindern, dass auf seiner Plattform eindeutig als Fälschung erkennbare Uhren oder andere offensichtliche Plagiate angeboten werden. Ebay (NASDAQ: EBAY - Nachrichten) ist verpflichtet, technisch mögliche und andere zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit Fälschungen nicht im Internet angeboten werden können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Allerdings dürfen Ebay dem Urteil zufolge keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen würden.

Eine eBay-Sprecherin verwies darauf, dass das Urteil keine Auswirkungen habe, weil eBay ohnehin schon jetzt darauf achte, dass keine deutlich als Fälschungen erkennbare Markenprodukte gehandelt werden.



Werden Ebay und andere Auktionsplattformen von Markeninhabern laut Urteil auf Angebote mit eindeutig gefälschten Markenprodukten hingewiesen, sind sie verpflichtet, nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich zu sperren. Sie müssen überdies grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.

Nun muss nach Maßgabe des BGH das Landgericht Düsseldorf prüfen, ob es sich in den Fällen, in welchen Ebay auf gefälschte Uhren hingewiesen wurde, um eindeutig erkennbare Markenverletzungen gehandelt hat. Geklagt hatte die Firma Rolex, weil Fälschungen ihrer Luxus-Uhren bei Ebay angeboten worden waren.







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