Da das Gesetz formal nicht zu beanstanden sei, hat der Europ?ische Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abgewiesen. Zu inhaltlichen Aspekten ?u?erte sich der EuGH nicht, er hatte lediglich dar?ber zu richten, ob die Richtlinie auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen wurde... Quelle: focus online
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